samedo.de® Rezept-Upload

Einfach Ihr Rezept online hochladen!

Mit dem samedo.de® Rezept-Upload können Sie jetzt ganz einfach Ihre Hilfsmittelverordnung online einreichen. Samedo.de® vermittelt dann diese Hilfsmittelverordnung im Hintergrund an ein präqualifiziertes Sanitätshausunternehmen. Hierfür arbeiten wir mit unserem bundesweiten Netzwerk von Sanitätshäusern und Versorgern zusammen, die Ihre Hilfsmittelverordnung online entgegennehmen, und dann mit Ihnen die Hilfsmittelversorgung vor Ort besprechen und versorgen.

Bei der online eingereichten Hilfsmittelverordnung spielt es auch keine Rolle, ob das vom Arzt verordnete Hilfsmittel in unserem Online-Shop verfügbar ist. 

Alle Hilfsmittelverordnungen und Rezepte – auch am Körper getragene und individuell angepasste Hilfsmittel können beim samedo.de® Rezept-Upload für Hilfsmittelverordnungen eingereicht werden.

Sollten für Ihr eingereichtes Online-Rezept besondere Vorleistungen, wie beispielsweise die individuelle Vermessung von Körperteilen oder das Nehmen eines Abdruckes nötig sein? 

Dann werden unsere Sanitätshausunternehmen, an die wir Ihre Hilfsmittelverordnung vermittelt haben, Kontakt zu Ihnen aufnehmen und die Details mit Ihnen persönlich abstimmen. So stellen wir bei samedo.de® sicher, dass Sie als Patient bestmöglich versorgt werden und Ihr online eingereichtes Hilfsmittelrezept bestmöglich bearbeitet wird.

Welcher Preis dient als Basis der Abrechnung mit Rezept?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Rezept hochzuladen, dann übernimmt das Sanitätshaus vor Ort die komplette Abrechnung und es gelten die entsprechenden Preise vom Sanitätshaus. Diese können von den Preisen im Onlineshop abweichen und es besteht kein Anspruch auf den Onlinepreis von samedo.de®. samedo ist dann nicht bei der Versorgung involviert und agiert lediglich als Vermittler.


    Reichen Sie jetzt ihre Hilfsmittelverordnung – oftmals auch als Sanitätshaus Rezept bezeichnet – einfach online hoch, und Samedo vermittelt Sie an ein passendes präqualifiziertes Sanitätshausunternehmen. Beachten Sie bitte folgende Schritte:

    1. Haben Sie eine gültige Hilfsmittelverordnung, die noch nicht bei einem anderen Sanitätshaus-Unternehmen eingereicht wurde? Scannen Sie diese bitte ein, oder fotografieren Sie diese bitte bestmöglich mit ihrem Smartphone ab.
    2. Beachten Sie anschließend bitte alle wichtigen Hinweise auf dieser Seite bevor Sie Ihre Hilfsmittelverordnung online einreichen. Damit Sie mit dem Prozess zum Hochladen Ihrer Hilfsmittelverordnung (Sanitätshaus-Rezept) beginnen können, klicken Sie auf den „Jetzt Hilfsmittelverordnung einreichen“ Button.
    3. Anschließend öffnet sich ein neues Fenster, indem Sie Ihre Postleitzahl eingeben können. Damit prüfen wir, welcher unserer Partner für ihre Region die Versorgung übernehmen kann. Gibt es beispielsweise mehrere Optionen, haben sie die freie Wahl.
    4. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und klicken anschließend auf „Postleitzahl prüfen“.
    5. Möglicherweise sind in Ihrem Postleitzahlengebiet mehrere Partner vertreten. Wählen Sie dann bitte im nächsten Schritt Ihr bevorzugtes Sanitätshausunternehmen aus und klicken anschließend auf „Rezept einreichen“.
    6. Nun können Sie Ihre persönlichen Informationen ausfüllen und unter „Datei auswählen“ Ihr zuvor eingescanntes oder fotografiertes Rezept hochladen.  Wenn Sie noch eine Mitteilung für uns haben, können Sie diese nun optional eingeben. Lesen und bestätigen Sie bitte die Hinweise (Z.B. Datenschutzbestimmungen) und klicken anschließend auf „Rezept absenden“.
    7. Sie haben nun Ihre Hilfsmittelverordnung online eingereicht. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail und das zuvor von Ihnen ausgewählte Sanitätshausunternehmen wird Sie kontaktieren, um weitere Details der Versorgung ihrer Hilfsmittelverordnung zu besprechen.

    Alle durch Sie bei Samedo hochgeladenen Hilfsmittelverordnungen werden an bundesweit verteilte Sanitätshausunternehmen vermittelt. Unsere Partnerunternehmen sind nach gängigen Standards präqualifizierte Sanitätshausunternehmen. Dies bedeutet für Sie als Rezeptinhaber eine gesicherte und unkomplizierte Versorgung. Alle Unternehmen verfügen über modernste Versorgungsmöglichkeiten und betreuen bereits jetzt eine Vielzahl von zufriedenen Patienten und Kunden. Sie können sich also darauf verlassen, dass samedo ihr Hilfsmittelrezept nach der Online-Einreichung an einen für Sie passenden Partner vermittelt, der Sie bestmöglich versorgt.

    Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Partner-Unternehmen:

    • Reha-aktiv GmbH mit Sitz in Chemnitz
    • Zimmermann Sanitäts- und Orthopädiehaus GmbH mit Sitz in Straubing
    • Gerstberger Vitalcenter mit Sitz in Memmingen
    • Medizintechnik Kröger mit Sitz in Massen-Niederlausitz
    • Gesundheitszentrum Lang mit Sitz in Dinslaken
    • Sanitätshaus Tingelhoff GmbH mit Sitz in Dortmund
    • Kowsky GmbH mit Sitz in Neumünster
Laut Definition sind Hilfsmittel Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund einer ärztlichen Verordnung. Der Gebrauch der Hilfsmittel ersetzt, erleichtert oder ergänzt eine beeinträchtigte Körperfunktion. Diese Hilfsmittelverordnung wir von einem Arzt ausgestellt und bezieht sich dabei immer auf gelistete Produkte des Hilfsmittelverzeichnis. Details zu diesem Überblick erhalten Sie im Verlaufe unserer Seite.
Eine Hilfsmittelverordnung, ist ein vom Arzt ausgestelltes Rezept, speziell für Hilfsmittel. Hierfür wird auf ein übliches Muster 16 – Arzneimittelformular zurückgegriffen. Somit unterscheidet sich ein Hilfsmittelrezept meist nur gering von einem Rezept, mit dem Sie vom Arzt Medikamente verordnet bekommen. Auf den ersten Blick erkennen Sie eine Hilfsmittelverordnung an der roten Farbe. Im zweiten Schritt prüfen Sie bitte den Text. Handelt es sich um ein Medikament? Dann hilft Ihnen Ihre Apotheke weiter. Handelt es sich um ein Hilfsmittel? Dann können Sie ihr Rezept online bei samedo einreichen und Ihre Versorgung mit einem Hilfsmittel beauftragen.
Rezepte für eine Hilfsmittelversorgung sind einen Monat lang gültig. Je nach Krankenkasse werden hier Kalendermonate zu Grunde gelegt, oder 4 Wochen. In diesem Fall ist die Hilfsmittelverordnung nur 28 Tage gültig.
Privat Versicherte Personen können Hilfsmittelrezepte nicht wie für gesetzlich Versicherte Personen einreichen und abrechnen. Alternativ haben privat Versicherte Personen die Möglichkeit sich ein Hilfsmittel zu erwerben, und mit einer gewöhnlichen Rechnung für dieses, bei Ihrer privaten Krankenversicherung die Kosten zu erstatten.
Hierbei können wir Sie gern unterstützen. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Mit dem samedo.de® Rezept-Upload für Hilfsmittelverordnungen haben Sie jetzt ganz einfach die Möglichkeit Ihre Hilfsmittelverordnung online einzureichen. Im Hintergrund vermitteln wir Sie an eines unserer bundesweit verteilten Partner-Unternehmen. Diese Sanitätshausunternehmen melden sich im Anschluss bei Ihnen, um Details der Versorgung persönlich mit Ihnen zu klären.

Ein Abrechnungsfähiges Hilfsmittel bezieht sich in seiner Art immer auf übergeordnete Produktgruppen aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. 
Diesem Verzeichnis können Sie immer aktuelle Produkte, Einsatzorte und genaue Bezeichnung von Hilfsmitteln entnehmen. Aus den einzelnen Gruppierungen setzen sich, je nach Hilfsmittel, sogenannte Hilfsmittelnummern zusammen. Jedes Produkt, welches eine Hilfsmittelnummer trägt, ist somit von der Grundvoraussetzung her abrechnungsfähig. Dies bedeutet, dass Ärzte für diese Produkte eine Hilfsmittelverordnung ausstellen können, und Sie diese zur Hilfsmittelversorgung online bei samedo einreichen können.