Praktische Hilfsmittel für den Alltag mit pflegebedürftigen Angehörigen
In Küche, Bad oder WC - die Fallen im Alter lauern an verschiedenen Punkten im Haushalt. Mit samedo.de® finden Sie hilfreiche Lösungen, die Ihnen oder Ihren Liebsten den Alltag erleichtern.
In den Kategorien Bad & WC sowie Haushaltshilfen gibt es manuelle Hilfsmittel individuell für Sie. Oder sind Sie auf der Suche nach Pflegeprodukten, wie Cremes oder Hygieneartikel? Schmackhafte Nahrungsergänzung finden Sie unter Trinknahrung.
Häusliche Pflege – Die modernen Alltagshilfen für Zuhause
Im Bereich Bad und WC: Toilettenstühle, Badewannenlifte, Toilettensitzerhöhungen, Duschhocker und Duschstühle, Badehilfen und Haltegriffe für mehr Sicherheit.
Pflegeprodukte dürfen nicht fehlen: Hautpflege, Körperpflege, Krankenpflege, Desinfektion und Reinigung, Schutzhandschuhe, Urinflasche und Irrigatoren sowie Pflegebekleidung haben wir selbstverständlich im Programm.
Letztlich die Haushaltshilfen: Küchenhilfen, Alltagshilfen, Lesehilfen, Greifhilfen sowie die technischen Hilfen
Immerhin: Die meisten Personen, die Hilfe im Haushalt und der Grundpflege benötigen, möchten dennoch so selbständig wie möglich agieren und in ihrem gewohnten Umfeld bleiben.
Etwa zwei Drittel der pflegebedürftigen und kranken Menschen in Deutschland ziehen die häusliche Pflege durch Angehörige, Pflegedienste oder eine Pflegeeinrichtung vor. Dabei kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an den jeweiligen Grad der Hilfsbedürftigkeit anzupassen.
Bei bettlägerigen und schwerkranken Menschen wiederum bedarf die Versorgung zusätzlicher Pflegehilfsmittel, die es vor allem der pflegenden Person erleichtert, die Betroffenen optimal zu versorgen und einen hygienischen Standard zu gewährleisten.
Er ist auch unter den alternativen Bezeichnungen „zusätzliche Betreuungsleistungen“ oder „Entlastungsleistungen“ bekannt und wird nur für eine konkrete Anwendung ausgezahlt und rückwirkend von der Pflegekasse übernommen. Der Entlastungsbetrag soll für qualitätssichernde Leistungen verwendet werden, die etwa von ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Unabhängig vom Pflegegrad liegt der Entlastungsbetrag bei 125 Euro monatlich.
Dabei haben all diejenigen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege Anspruch auf den Entlastungsbetrag, die einen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MD) anerkannten Pflegegrad erhalten haben.
Der Entlastungsbeitrag kann allerdings nicht verwendet werden, um Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel anzuschaffen.
Die sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale dagegen kann für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von maximal 40 Euro im Monat verwendet werden. Das sind etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel (Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel), Mundschutz, Schutzschürzen oder Bettschutzeinlagen. Pflegeprodukte wie Desinfektionsmittel, Handschuhe und Co. erhalten Sie – ebenso wie verschiedene Inkontinenzprodukte – bei samedo.de®. Die Auszahlung der Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist durch Einreichen der Rechnungen bei der Pflegekasse rückwirkend möglich. Die Pflegehilfsmittelpauschale steht allen Menschen mit Pflegegrad zu, die im häuslichen Umfeld, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens gepflegt werden.
Das bekannte Pflegegeld – eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung – richtet sich nach dem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld. Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden nicht erwerbsmäßig gepflegt und betreut werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Pflegebedürftige, die sich sowohl in der Betreuung von Angehörigen als auch von professionellen Pflegekräften eines Pflegedienstes befinden, können eine Kombinationsleistung beanspruchen: Diese besteht dann aus Pflegegeld und Sachleistung (auch Pflegesachleistung; dient zur Vergütung der durch den Pflegedienst erbrachten Leistungen). In einem solchen Fall wird Pflegegeld anteilig ausgezahlt.