
Weil erholsamer Schlaf Luxus ist!
Unsere Komfort*** Pflegebetten bieten Ihnen den komfortablen Luxus für gesunden Schlaf und angenehme Pflege - ein fairer Preis ist dabei inklusive!
Starten Sie erholt und gut in den Tag - mit samedo.de®!
Sollten Sie bei Ihrer Zusammenstellung Hilfe benötigen, steht unser freundlicher Kundenservice von Montags bis Freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch für Sie bereit:
0800 72 633 633
Komfort Pflegebetten bei samedo.de
Einer der wichtigsten Faktoren für eine erholsame Nacht und damit für einen guten Start in den Tag ist erholsamer und guter Schlaf. Komfort Pflegebetten bieten Ihnen den komfortablen Luxus für gesunden Schlaf und angenehme Pflege – und das zum fairen Preis!
Die Komfortbetten zeichnen sich durch Qualität, Funktionalität, hochwertiger Verarbeitung und Sicherheit aus. Wir bieten Ihnen in unserem Sortiment Komfort Pflegebetten der Hersteller Burmeier, aks, Hermann Bock und Mühle Müller an.
Mit den Komfort-Pflegebetten in auf samedo.de® wählen Sie ein Pflegebett mit wohnlichem Design. Konfigurieren Sie sich Ihr Komfort Pflegebett so, sodass es Ihren Vorstellungen und Ansprüchen gerecht wird. Mithilfe eines Komfortbettes können Sie Ihre Füße hochlagern, Sie erleichtern sich das Ein- und Aussteigen oder schützen sich vor Stürzen aus dem Bett mithilfe der Seitensicherungen.
Gerne können Sie sich von uns zu Komfort Pflegebetten beraten lassen. Kontaktieren Sie unser Serviceteam unter: 0800 72 633 633, nutzen Sie unseren Chat oder schreiben Sie uns eine Mail an info@samedo.de.
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Sie haben Fragen? samedo.de® bietet die Antworten!
Darüber hinaus führen wir Bettzeugablagen, Wandabweisrollen, Standfüße, Schaumlederbezüge, Komfortliegeflächen, Handschalter-Verlängerungskabel sowie diverse Lifter. Das war aber noch nicht alles: Am besten schauen Sie sich selbst in unserer Zubehör-Kategorie um.
Sie haben noch weitere Fragen zu Komfort Pflegebetten, passendem Zubehör oder eine geeignete Matratze für Ihr Pflegebett oder andere Hilfsmittel? Kontaktieren Sie unser Serviceteam unter: 0800 72 633 633 , nutzen Sie unseren Chat oder schreiben Sie uns eine Mail an info@samedo.de. Gerne können Sie sich einige der Betten auch in unseren Partnerfilialen ansehen und sich beraten lassen.
- Pflegehilfsmittel: Pflegebetten gelten als Pflegehilfsmittel und können von der Pflegeversicherung bezuschusst oder komplett übernommen werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Pflegegrad-Einstufung der pflegebedürftigen Person. Es gibt einen Festbetrag, den die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellt.
- Kombinationsleistungen: Je nach Pflegegrad können Pflegebedürftige zusätzlich zu den Pflegehilfsmitteln auch Kombinationsleistungen für technische Hilfen beantragen. Hierzu gehört auch die Finanzierung eines Pflegebetts.
- Sozialamt: Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder der pflegebedürftigen Person keine Pflegeversicherung zusteht, kann das Sozialamt unter Umständen die Kosten für ein Pflegebett übernehmen.
- Wohnraumanpassung: In manchen Fällen kann auch ein Zuschuss für eine wohnraumtechnische Maßnahme beantragt werden, wenn ein Pflegebett den barrierefreien Zugang oder die Mobilität in der Wohnung verbessert.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung von Zuschüssen und Leistungen von individuellen Faktoren abhängig ist, wie dem Pflegegrad, dem Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und anderer finanzieller Aspekte. Die Pflegekassen oder das örtliche Sozialamt können hierbei detaillierte Auskunft geben und bei der Antragstellung unterstützen. Es ist ratsam, die Anträge rechtzeitig zu stellen und sich ggf. von einer Pflegeberatungsstelle oder einem Sozialdienst beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung auszuschöpfen.
- Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Medicproof bei privaten Pflegeversicherungen. Der Pflegegrad ergibt sich aus der Bewertung der körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Person.
- Pflegebedürftigkeit: Die Pflegebedürftigkeit muss vorliegen und durch einen Bescheid über die Anerkennung des Pflegegrades nachgewiesen werden.
- Empfehlung eines Pflegedienstes oder Arztes: In vielen Fällen wird die Notwendigkeit eines Pflegebetts durch einen Pflegedienst oder Arzt bescheinigt, der die Pflegebedürftigkeit feststellt und eine Empfehlung für ein Pflegebett ausspricht. Diese ärztliche Verordnung wird oft zusammen mit dem Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse eingereicht.
- Antragstellung: Der Antrag auf Übernahme der Kosten für das Pflegebett muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich oder online eingereicht werden.
- Auswahl des Pflegebetts: Die Wahl des Pflegebetts sollte auf die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt sein. Es muss ein Pflegebett sein, das den Anforderungen der pflegerischen Versorgung gerecht wird.
- Genehmigung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse prüft den Antrag auf Pflegehilfsmittel, dazu gehört auch das Pflegebett. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Genehmigung und die Kostenübernahme.
Es ist wichtig, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei Fragen zur Antragstellung und den Voraussetzungen können sich Pflegebedürftige oder Angehörige an die Pflegeberatungsstelle der Pflegekasse oder an einen Pflegedienst wenden, die bei der Antragstellung und Auswahl des Pflegebetts unterstützen können.
- Stabilität und Belastbarkeit: Pflegebetten müssen ausreichend stabil und belastbar sein, um das Gewicht der pflegebedürftigen Person sowie gegebenenfalls das des Pflegepersonals zu tragen. Die Belastbarkeit des Bettes sollte den individuellen Bedürfnissen entsprechend ausgewählt werden.
- Seitengitter: Pflegebetten sind oft mit Seitengittern ausgestattet, um das Herausfallen der pflegebedürftigen Person zu verhindern. Diese Seitengitter müssen sicher verriegelbar sein, um ein versehentliches Öffnen zu vermeiden. Höhenverstellbarkeit: Die Höhenverstellbarkeit des Pflegebetts ist wichtig, um das Ein- und Aussteigen der pflegebedürftigen Person zu erleichtern und dem Pflegepersonal eine ergonomische Arbeitshöhe zu ermöglichen.
- Notabsenkung: Pflegebetten sollten über eine Notabsenkungsfunktion verfügen, um die Liegefläche im Notfall schnell auf eine niedrigere Position absenken zu können, um Verletzungen zu vermeiden.
- Verriegelungssysteme: Alle beweglichen Teile und Verstellmöglichkeiten des Pflegebetts müssen über sichere Verriegelungssysteme verfügen, um ein unbeabsichtigtes Bewegen oder Einklemmen zu verhindern.
- Elektrische Sicherheit: Elektrisch verstellbare Pflegebetten müssen den geltenden Sicherheitsnormen für elektrische Geräte entsprechen, um das Risiko von Stromschlägen oder anderen elektrischen Unfällen zu minimieren.
- Entlüftungssystem: Pflegebetten mit Anti-Dekubitus-Matratzen sollten über ein angemessenes Entlüftungssystem verfügen, um die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmel zu verhindern.
- Rollen mit Feststellern: Die Rollen des Pflegebetts sollten mit Feststellern versehen sein, um ein unkontrolliertes Rollen oder Verschieben zu verhindern.
- Leicht zu reinigende Oberflächen: Die Oberflächen des Pflegebetts sollten leicht zu reinigen und desinfizieren sein, um die Hygiene zu gewährleisten.
Beim Kauf eines Pflegebetts ist es ratsam, auf die Einhaltung dieser Sicherheitsstandards zu achten. Unsere im Onlineshop samedo.de® angebotenen Pflegebetten erfüllen diese Standards. Regelmäßige Wartung und Überprüfung des Pflegebetts sind trotzdem wichtig, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.