Elektromobil, Seniorenmobil, Elektroscooter, E-Mobil oder Seniorenkutsche - der motorisierte Krankenfahrstuhl ist unter vielen Bezeichnungen bekannt. Der wohl am häufigsten verwendete Name ist wahrscheinlich Elektromobil. Doch bei dem Hilfsmittel geht es um mehr als nur die Bezeichnung. In diesem Beitrag erwarten Sie wissenswerte Fakten über rechtliche Vorgaben und interessante Details zum Thema Elektromobil. Bevor Sie sich für den Kauf eines Elektromobils entscheiden, sollten Sie sich fragen, welche Kriterien für Sie persönlich am wichtigsten sind. So können Sie sicher sein, dass Sie mit dem Modell auch zufrieden sind.
Ich möchte Sie vorab noch dahingehend informieren, dass dieser Beitrag keinen Ersatz für die Beratung durch Ihre Krankenkasse oder Versicherung darstellt.
Übersicht
- Elektromobil
- Kaufkriterien
- Rechtliche Vorschriften
- Zuschüsse
1. Das Elektromobil
Begriffserklärung
Der Begriff Elektromobil ist die gebräuchliche Bezeichnung für kleine, mehrspurige, offene Leichtfahrzeuge, die elektrisch angetrieben sind. Sie können nur den Fahrzeugführer befördern und werden meist von Menschen genutzt, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder eine Gehbehinderung haben.
Zweckbestimmung
Das Seniorenmobil kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Es kann sowohl auf dem Land als auch in der Stadt für Fahrten zur Arbeit, Einkaufsfahrten und Spazierfahrten verwendet werden. Es kann auch bei vielen Freizeitaktivitäten genutzt werden, die draußen stattfinden.
Kosten für ein Seniorenmobil
Wie bei vielen Produkten gibt es günstige und teure Modelle. Der Preis für ein Elektromobil ist abhängig von Qualität, Ausstattung und Leistung des Elektrofahrzeugs. Zusätzlich beeinflussen die Ansprüche des Nutzers die Wahl des Elektromobils und somit auch die Kosten. Der Kaufpreis kann von 1.000 Euro bis über 10.000 Euro betragen.
Reichweite
Die Reichweite eines Elektrofahrzeugs kann von vielen Faktoren beeinflusst werden. Es gibt sogar Modelle, die eine maximale Reichweite von bis zu 70 km haben.
Die folgenden Faktoren sind von Bedeutung:
- Waren die Batterien komplett aufgeladen?
- Wie schnell wurde gefahren?
- Wurde eine ebene Strecke oder auch ein Berg befahren?
- Handelt es sich um holpriges und unwegsames Gelände?
- Haben die Reifen den optimalen Luftdruck?
- Welche Leistung hat die Batterie?
- Wie ist das Wetter? An feuchten und kalten Tagen kann die Batterie an Leistung verlieren.
- Wie hoch ist die Zuladung, die das Fahrzeug befördert?
Geschwindigkeit
Wie bei anderen Kraftfahrzeugen kann auch das Elektromobil mit unterschiedlichen Motorenleistungen ausgestattet sein. Der kleinste Motor erreicht eine Geschwindigkeit von 6 km/h. Andere Motoren können auch eine Geschwindigkeit von 10 km/h oder 15 km/h leisten. Durch die gesetzliche Regelung gibt es keine Seniorenmobile, die schneller als 15 km/h fahren können.
Gewicht des Fahrers
Bei der Wahl des passenden Fahrzeugs ist es wichtig, dass das Mobil für das Körpergewicht des Fahrers ausgelegt ist. Jedes Modell kann eine unterschiedliche Belastungsgrenze haben, welche Einfluss auf die Wahl des idealen Elektromobils hat. Neben dem Körpergewicht des Fahrers spielt bei der maximalen Belastung auch die Zuladung eine Rolle.
Reisetauglichkeit
Ein Seniorenmobil kann auch auf Reisen mitgenommen werden. Für den Transport in einem Flugzeug oder einer Bahn ist wichtig, dass das Modell zusammengeklappt oder gefaltet werden kann. Sinnvoll ist es, vorher mit dem Reiseunternehmen oder der Fluggesellschaft zu reden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Für den Transport in einem Flugzeug müssen die Batterien auslaufsicher und versiegelt sein.
Unterschiede zwischen einem Elektromobil und einem Elektrorollstuhl
Die beiden Hilfsmittel sind bereits von der Bauart sehr verschieden. Die Unterschiede in der Bauart definieren auch die Nutzung der Mobilitätshilfen. Der Elektrorollstuhl kann sowohl in der Wohnung als auch im Freien genutzt werden. Das Elektromobil dagegen ist aufgrund seiner massigen Bauart weniger für die Wohnung geeignet. Hauptsächlich wird ein Elektromobil im Außenbereich genutzt.
Des Weiteren findet man Unterschiede bei den Personen, welche die Hilfsmittel nutzen. Das Elektromobil ist für Menschen entwickelt, die eine Gehbehinderung haben und nur unter erschwerten Umständen gehen können. Der Elektrorollstuhl hingegen ist für Menschen gedacht, die gar nicht mehr laufen können.
Ein weiterer gravierender Unterschied ist die Nutzung. Ein Elektromobil wird in der Regel sporadisch benutzt, daher ist es nicht den ganzen Tag im Einsatz. Der Elektrorollstuhl ist den ganzen Tag in Benutzung.
Der letzte entscheidende Unterschied ist, dass das Bedienen eines Elektromobils gewisse geistige und körperliche Fähigkeiten voraussetzt, da es auch im Straßenverkehr bewegt wird und daher der Straßenverkehrsordnung unterliegt.
Vor- und Nachteile eines Elektromobils
Vorteile | Nachteile |
---|---|
|
|
2. Kaufkriterien für ein Elektromobil
Je nach der Person, die das Elektromobil nutzen möchte, sind natürlich die gestellten Anforderungen unterschiedlich. Damit Sie das passende Modell für sich finden, ist es sinnvoll, dass Sie sich vor der Anschaffung über folgende Fragen Gedanken gemacht haben.
- Wie häufig wird das Seniorenmobil benötigt?
- Welche Entfernungen möchten Sie zurücklegen und welche Reichweite sollen die Batterien haben?
- Wie ist die Beschaffenheit der Wege und Straßen? Wird eher in ländlichen Gegenden oder mehr in der Stadt gefahren?
- Mit welcher Zuladung wird das Elektromobil voraussichtlich belastet? Die Wahl der Belastbarkeit hängt sowohl vom Körpergewicht des Nutzers als auch von der Zuladung der Lasten, die transportiert werden sollen.
- Wie schnell möchten Sie fahren?
- Soll das Fahrzeug im Auto, Flugzeug oder Zug transportiert werden?
3. Rechtliche Vorgaben
Muss ein Führerschein gemacht werden?
Seit dem 01.09.2002 benötigt man zum Führen eine motorisierten Krankenfahrstuhls keine Prüfbescheinigung. Die gesetzliche Grundlage dafür ist §4 Fahrerlaubnisverordnung.
Gibt es Einschränkungen, wer das Fahrzeug bewegen darf?
Um ein Elektromobil fahren zu dürfen, muss man mindestens 15 Jahre alt sein.
Muss ein Helm getragen werden?
Nein. Beim Bewegen eines Elektromobils ist kein Schutzhelm notwendig.
Muss das Elektromobil versichert werden?
Die Notwendigkeit einer Versicherung ist abhängig von der Höchstgeschwindigkeit des Elektromobils. Fährt das Elektromobil nicht schneller als 6 km/h braucht man keine Versicherung.
Alle Elektromobile, die schneller als 6 km/h fahren, müssen über eine Kraftfahrtversicherung bzw. Mopedversicherung versichert sein. Das Kennzeichen wird dann am Heck des Fahrzeugs angebracht.
Die Hersteller empfehlen die Seniorenmobile, die nicht versichert werden müssen, dennoch über eine Haftpflichtversicherung abzusichern. Gegebenenfalls kann man das Fahrzeug auch in eine vorhandene private Haftpflichtversicherung, mit schriftlicher Bestätigung des Versicherers, einbinden lassen.
Ist eine regelmäßige TÜV-Prüfung notwendig?
Es gibt verschiedenen Arten von Elektromobilen. Sie unterscheiden sich in der angegebenen Höchstgeschwindigkeit. Die Seniorenmobile, die schneller als 6 km/h fahren, müssen beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden. Alle Geräte von der TRENDMOBIL GmbH mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h und 15 km/h sind bereits einzeln vom TÜV abgenommen. Die TRENDMOBIL-Elektromobile müssen nach dem Kauf nicht regelmäßig dem TÜV vorgestellt werden. Es fallen für die TRENDMOBIL-Modell keine Kraftfahrzeugsteuer an.
Welche rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten?
Nach §24 der Straßenverkehrsordnung dürfen Elektromobile auf allen Fußwegen benutzt werden. Das Fahrtempo sollte auf Schrittgeschwindigkeit angepasst werden, damit Personen auf dem Fußweg nicht zu gefährden. Wenn kein Fußweg vorhanden ist, dann können Sie mit dem Elektromobil auch auf der Straße fahren.
Mobilitätshilfenverordnung
Quelle: www.anwalt.de - Rechtstipps
Segways
Technische Neuerungen scheinen Gesetze immer wieder zu überfordern. So auch im Falle der Segways, deren straßenverkehrsrechtliche Einordnung ebenfalls lange strittig war. Doch seit 2009 existiert die sogenannte Mobilitätshilfenverordnung (MobHV), die das max. 20 km/h schnelle Einpersonentransportmittel mit elektrischer Antriebs- und Balancetechnik, zwei parallel angeordneten Rädern und einer Lenk- bzw. Haltestange klar als Kraftfahrzeug im Sinne der StVO klassifiziert.
Gefahren werden dürfen Segways auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen. Nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürfen Fahrbahnen benutzt werden (§ 7 Abs. 2 und 3 MobHV). Möchte man mit dem Segway in die Fußgängerzone fahren, muss man gemäß § 7 Abs. 5 MobHV seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Auf Fußgänger muss Rücksicht genommen werden, sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
4. Zuschüsse
Krankenkasse
Elektromobile und Elektrorollstühle sind Mobilitätshilfsmittel. Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, kann der behandelnde Arzt eine Verordnung oder ein Rezeot ausstellen. Verordnet wird dann ein Elektromobil als Sonderform von Elektrorollstühlen. Die Verordnung gitl als Nachweis, dass das Hilfsmittel benötigt wird. In der Regel wird an die Krankenkasse ein Kostenvoranschlag geschrieben, der von der Kasse genehmigt werden muss. Wenn der Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit in die Widerspruch zu gehen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass das gewünschte Seniorenmobil eine Hilfsmittelnummer hat. Wenn diese nicht vorliegt, stehen die Chancen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse schlecht. Die Kostenübernahme ist auch abhängig von der Geschwindigkeit des Hilfsmittels. Die Krankenkasse bezahlt nur Elektromobile und Rollstühle mit maximal 6 km/h. Das Vorhandensein einer Pflegestufe oder eines Pflegegrads ist für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht relevant.
Zuzahlung oder komplette Eigenleistung
Wenn Sie sich ein anderes Seniorenmobil aussuchen, das von der Krankenkasse nicht genehmigt wurde, dann müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Kosten komplett oder mindestens die Mehrkosten tragen müssen. Die beste Vorgehensweise in diesem Fall ist, mit der zuständigen Krankenkasse über die Thematik zu sprechen.
Mehrverbrauch Strom
Im Normalfall übernimmt die Krankenkasse auch die Mehrkosten für den Strom, wenn die Kostenübernahme für das Elektromobil genehmigt wurde.
Sozialamt, Arbeitsamt, Rentenversicherung
Das Sozialamt, das Arbeitsamt oder auch die Rentenversicherung können unter Umständen dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Das ist aber abhängig von der finanziellen Situation des Antragstellers.
Absetzen in der Steuererklärung
Die geleisteten Mehrkosten zu dem Elektromobil kann man selbstverständlich in der Steuer als "Hilfsmittel im engeren Sinn" absetzen. Sie können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. Sollten Sie die Kosten für das Elektromobil komplett aus eigener Tasche bezahlt haben, ist es sinnvoll, dass Sie sich vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstelllen zu lassen, dass das Hilfsmittel wirklich benötigt wird. Diese können Sie dann dem Finanzamt mit vorlegen.
Neben den Anschaffungskosten für das Hilfsmittel können Sie auch weitere Kosten, die durch das Elektromobil verursacht werden, bei der Steuer geltend machen. Das können Umbauarbeiten am Haus oder der Wohnung sein, die notwendig für die Nutzung oder Unterstellung des Elektromobils sind. Rampen zum Befahren der Garage oder des Hauseingangs können ebenfalls in die Steuererklärung aufgenommen werden. Das gleiche gilt für Fahrtkosten und Parkgebühren, die bei der Besichtigung der Fahrzeuge bei den einzelnen Händlern, bei den Fahrten zur Krankenkasse und allen weiteren Fahrten im Zusammenhang mit der Anschaffung entstehen.